{"id":86,"date":"2026-08-26T10:47:51","date_gmt":"2026-08-26T10:47:51","guid":{"rendered":"https:\/\/wirsingverein.de\/?page_id=86"},"modified":"2026-08-26T11:03:26","modified_gmt":"2026-08-26T11:03:26","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wirsingverein.de\/?page_id=86","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Satzung des Wirsingvereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Der \u201eWirsingverein\u201c -Vereinigung der Besch\u00e4ftigten der Unternehmensgruppe<\/strong> <strong>Stadtwerke Bielefeld e.V.- wird nachfolgend, au\u00dfer im \u00a7 1, Verein genannt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Name, Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eWirsingverein\u201c -Vereinigung der Besch\u00e4ftigten der Unternehmensgruppe der Stadtwerke Bielefeld e.V.- und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bielefeld unter der Nr. 1257 eingetragen.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Der Sitz des Vereins ist Bielefeld.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zweck des Vereins ist es, allen interessierten Mitarbeiter:innen der Unternehmensgruppe der Stadtwerke Bielefeld die M\u00f6glichkeit zu bieten, als Mitglied des&nbsp;Vereins ihre geistigen und geselligen Interessen zu f\u00f6rdern. Dadurch soll ein gutes kameradschaftliches Verh\u00e4ltnis untereinander geschaffen und bewahrt werden.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht durch verschiedene Veranstaltungen z.B. Besuch kultureller Veranstaltungen, Bildungs- oder Vergn\u00fcgungsreisen, Durchf\u00fchrung geselliger Unternehmungen und Feste.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong><a><\/a>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Selbstlose T\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am \u00dcberschuss und auch keine sonstigen Zuwendungen.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Vereins\u00e4mter sind ehrenamtlich auszu\u00fcben.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen, beg\u00fcnstigt werden.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln d\u00fcrfen nur f\u00fcr die vorgeschriebenen Zwecke Verwendung finden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong><a><\/a>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>a.&nbsp;Mitglied des Vereins k\u00f6nnen alle Mitarbeiter:innen der Unternehmensgruppe der Stadtwerke Bielefeld werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br>b. Mitglieder des Vereins, die aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden (Rentner:innen) k\u00f6nnen weiter Mitglied des Vereins bleiben.<br>c. Bei Sterbefall eines Mitgliedes \u00fcbertr\u00e4gt sich die Mitgliedschaft auf Wunsch auf dessen Ehepartner:in\/Lebenspartner:in, allerdings ohne Anspruch auf Sterbegeld.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliedschaft ist unteilbar, es k\u00f6nnen nicht mehrere Personen gemeinsam eine Mitgliedschaft erwerben.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Der Aufnahmeantrag muss schriftlich gestellt werden. Dem Aufnahmeantrag ist eine Bankeinzugserm\u00e4chtigung f\u00fcr den Mitgliederbeitrag beizuf\u00fcgen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit und informiert<br>hier\u00fcber die Mitglieder in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Eine Ablehnung bedarf keiner Begr\u00fcndung.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Mit dem Aufnahmeantrag erkennt das neue Vereinsmitglied die Satzung des Vereins an, die beim Vorstand eingesehen werden kann.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufnahme in Organe des Vereins setzt die Mitgliedschaft voraus.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch<br>a. freiwilligen Austritt (K\u00fcndigung),<br>b. Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses bei der Unternehmensgruppe Stadtwerke&nbsp;Bielefeld (ausgenommen durch Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben&nbsp;Rentner:in)<br>c. Tod,<br>d. Ausschluss.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Der freiwillige Austritt kann jederzeit zum Monatsende durch schriftliche Erkl\u00e4rung<br>gegen\u00fcber dem Vorstand erfolgen.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn<br>a. es mit der Beitragszahlung 1 Jahr im R\u00fcckstand ist,<br>b. vereinssch\u00e4dliches Verhalten oder die Verletzung satzungsm\u00e4\u00dfiger Pflichtenfestgestellt wurde oder vorliegt,<br>c. in der Person des Mitglieds ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br><br>Soll ein Ausschluss erfolgen, ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Hierzu ist das Mitglied durch den Vorstand schriftlich unter Setzung einer Frist von 2 Wochen aufzufordern. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einstimmigen Beschluss, der schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zu \u00fcbersenden ist.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Beitragspflicht erlischt mit Ende des Kalendermonats, in dem die in \u00a7 6 (1) genannten Gr\u00fcnde f\u00fcr die Beendigung der Mitgliedschaft eintreten.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Beitr\u00e4ge werden von allen Mitgliedern in gleicher H\u00f6he regelm\u00e4\u00dfig und im&nbsp;Voraus erhoben. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird vom Vorstand vorgeschlagen und&nbsp;von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.&nbsp;Auf Verlangen des Vereins ist das Mitglied verpflichtet, f\u00fcr die Beitr\u00e4ge&nbsp;eine Bankeinzugserm\u00e4chtigung zu erteilen.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglieder sind beitragsfrei (\u00a7 17 Erkl\u00e4rung zu Ehrenmitglied).<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Beitr\u00e4ge werden j\u00e4hrlich f\u00e4llig.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr in den Verein eintreten, zahlen den Beitrag anteilig ab dem Monat des Beitritts.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">\u00a0<strong>Zusammensetzung und Wahl des Vorstandes\/Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Vorstand besteht aus<br>a. Vorsitzende:r (Vereinsf\u00fchrung und Vereinsvertretung)<br>b. Stellvertretende:r Vorsitzende:r<br>c. Kassenwart:in (Finanzen)<br>d. Stellvertretende:r Kassenwart:in<br>e. Schriftf\u00fchrer:in (Schriftliche Arbeiten, Protokollf\u00fchrung und F\u00fchrung Mitgliederdatei)<br>f. Stellvertretende:r Schriftf\u00fchrer:in<br>g. Veranstaltungswart:in (Organisation und Durchf\u00fchrung Veranstaltungen)<br><\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung oder von einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung f\u00fcr 2 Jahre gew\u00e4hlt, gerechnet ab dem Tag der Wahl an. Die Wahl findet durch Stimmzettel statt, kann aber auch, falls kein Widerspruch erfolgt, durch Zuruf erfolgen. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich und zul\u00e4ssig.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Vorstand satzungsgem\u00e4\u00df gew\u00e4hlt worden ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so tritt an seine Stelle der\/die Stellvertreter:in f\u00fcr die restliche Amtszeit. Ist kein:e Stellvertreter:in bestellt, so nimmt der\/die Vorsitzende oder deren\/dessen Stellvertreter:in die Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung wahr.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt im Vorstand.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>Aufgaben des Vorstandess<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch die\/den Vorsitzende;n und deren\/dessen Stellvertreter:in vertreten (Vorstand im Sinne \u00a7 26 BGB). Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Eine Vorstandssitzung kann jederzeit einberufen werden.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins; er ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung oder zwingende gesetzliche Regelungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Insbesondere hat der Vorstand folgende Aufgaben:<br>a. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung samt Aufstellung der Tagesordnung sowie Protokollierung des Sitzungsverlaufs;<br>b. Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung;<br>c. Durchf\u00fchrung ordnungsgem\u00e4\u00dfer Buchf\u00fchrung und Erstellung eines Jahresberichtes;<br>d. Durchf\u00fchrung der dem Satzungszweck entsprechenden Veranstaltungen.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die von der\/m Vorsitzenden, bei deren\/dessen Verhinderung von der\/dem Stellvertreter:in, schriftlich, fernm\u00fcndlich oder per E-Mail einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche einzuhalten. Eine Mitteilung der Tagesordnung ist nicht zwingend erforderlich.<br><br>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 2 Mitglieder, darunter eine:r der Vorsitzenden anwesend sind. Die Sitzung des Vorstandes leitet eine:r der Vorsitzenden. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit<br>der anwesenden Vorstandsmitglieder.<br><br>Die Vorstandssitzung kann sowohl in Pr\u00e4senz als auch digital (online) abgehalten werden.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu Nachweiszwecken in einem Protokoll festzuhalten und von der Sitzungsleitung zu unterschreiben.<br><br>Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichen Weg gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Vorstandes ihre Zustimmung zu dem fassenden Beschluss erkl\u00e4ren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 11<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>Kassenpr\u00fcfer:in<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer:innen werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Jedes Jahr wird eine:r der beiden Kassenpr\u00fcfer:innen f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Wahl, gew\u00e4hlt. Sie d\u00fcrfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Unmittelbare Wiederwahl ist nicht zul\u00e4ssig.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer:innen haben die Kasse des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege mindestens einmal im Jahr, und zwar vor&nbsp; der Mitgliederversammlung,sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen und das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfung in Form eines Berichtes dem Vorstand und der Mitgliederversammlung bekanntzugeben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 12<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, die nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden kann.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt. Sie sollte m\u00f6glichst innerhalb des 1. Halbjahres des Gesch\u00e4ftsjahres durchgef\u00fchrt werden. Die Versammlung soll in Pr\u00e4senz, in Ausnahmef\u00e4llen digital (online) durchgef\u00fchrt werden. Hinweise zum Ablauf der digitalen Mitgliederversammlung sind den Mitgliedern mit der Einladung mitzuteilen.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt. Jedes Mitglied ist berechtigt, Antr\u00e4ge zur Erg\u00e4nzung der Tagesordnung zu stellen. Diese Antr\u00e4ge m\u00fcssen sp\u00e4testens 7 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail eingehen, nicht jedoch Antr\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung oder Aufl\u00f6sung des Vereins. \u00dcber die Aufnahme von Antr\u00e4gen zur Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung wird durch die\/den Vorsitzende:n oder bei deren\/dessen Verhinderung durch die\/den Stellvertreter:in unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen vor dem Tag der Versammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<br><br>Die Einladung erfolgt grunds\u00e4tzlich per E-Mail. Ist dem Verein keine E-Mailadresse bekannt, erfolgt die Einladung in Briefform. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein schriftlich bekanntgegebene postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse gerichtet ist.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Zu einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung ist einzuladen, wenn der Vorstand dieses beschlie\u00dft oder wenn mindestens ein F\u00fcnfte der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beantragt.<br><br>Bei der Einladung zur au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung gelten die gleichen Richtlinien wie bei der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br><br>F\u00fcr die Beschlussfassung gen\u00fcgt grunds\u00e4tzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der erschienenen Stimmberechtigten, wenn die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht. Enthaltung und ung\u00fcltige Stimmen werden als nicht abgegebene Stimmen&nbsp; gewertet.<br><br>Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss m\u00f6glich und g\u00fcltig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erkl\u00e4ren.<br><\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4nderungen der Satzung des Vereins k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.<br><br>Zur \u00c4nderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.<br><br>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, Satzungs\u00e4nderungen, die von dem Registergericht aus Rechtsgr\u00fcnden f\u00fcr erforderlich gehalten werden, selbst zu beschlie\u00dfen und anzumelden.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung wird von der\/dem Vorsitzenden oder bei deren\/dessen Verhinderung von der\/dem Stellvertreter:in geleitet.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die Wahlen zum Vorstand sind geheim. Die einzelnen Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen auch offen gew\u00e4hlt werden, falls aus der Mitte der Versammlung kein Widerspruch erfolgt.<br><\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Versammlungsleitung und dem:r Protokollf\u00fchrer:in zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 13<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>&nbsp;Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren insbesondere<br>a. Beschlussfassung \u00fcber das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung<br>b. Wahl des Vorstandes<br>c. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes<br>d. Entlastung des Vorstandes<br>e. Entgegennahme des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer:innen<br>f. Wahl neue Kassenpr\u00fcfer:in<br>g. Abwahl des Vorstandes<br>h. Festsetzung von Beitr\u00e4gen<br>i. Festsetzung von Rechte und Pflichten, die aus der Mitgliedschaft im Verein erwachsen<br>j. Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung<br>k. Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<br>l. Ernennung von Ehrenmitgliedern<br>m. sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung und nach dem Gesetz ergeben.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Wechselseitige Beratungen und Empfehlungen zu den Aufgaben sowohl des Vorstandes als auch der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 14<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>&nbsp;Veranstaltungen, Reisen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Anzahl der geselligen Veranstaltungen und Reisen bestimmt der Vorstand. Er richtet sich hierbei nach den von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung ausgesprochenen W\u00fcnschen.<br><br>Die H\u00f6he eventueller Aufwandsentsch\u00e4digungen f\u00fcr die Verantwortlichen der durchzuf\u00fchrenden geselligen Veranstaltungen und Reisen legt der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit fest.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 15<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;&nbsp;<strong>&nbsp;Vereinsjubil\u00e4en<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Bei 20-, 30-, 40- und 50-j\u00e4hriger Vereinszugeh\u00f6rigkeit wird anl\u00e4sslich der Mitgliederversammlung eine Urkunde und ein kleines Geschenk in Form einer Aufmerksamkeit \u00fcberreicht. Der Wert der Aufmerksamkeit wird vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit festgelegt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>\u00a7 16<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>Sterbegeld<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Beim Tode eines Vereinsmitgliedes erh\u00e4lt der\/die Bestattung Besorgende ein Sterbegeld. Die H\u00f6he des Sterbegeldes wird vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit festgelegt.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder lt. \u00a7 5 Abs.1, c. erhalten kein Sterbegeld.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>\u00a7 17<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>Ehrenmitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglieder, die durch besondere Leistungen die Interessen des Vereins wahrgenommen und gef\u00f6rdert haben, k\u00f6nnen durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden. Jedes Vereinsmitglied kann einen diesbez\u00fcglichen Vorschlag schriftlich mit Begr\u00fcndung an den Vorstand einreichen, der diesen bei einstimmigem Beschluss der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegt. Der Beschluss f\u00fcr die Ehrenmitgliedschaft bedarf der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Das Ehrenmitglied erh\u00e4lt eine Urkunde.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder mit einer Vereinszugeh\u00f6rigkeit von 50 Jahren werden vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 18<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>&nbsp;Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Abstimmung \u00fcber die Aufl\u00f6sung erfolgt schriftlich und geheim. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.<br><br>Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschlie\u00dft, sind die\/der Vorsitzende und deren\/dessen Stellvertreter:in einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren. Diese Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder sonst seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins muss das Verm\u00f6gen des Vereins einem gemeinn\u00fctzigen Zweck zugef\u00fchrt werden. In der Mitgliederversammlung, die den Aufl\u00f6sungsbeschluss fasst, bestimmen die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit f\u00fcr welchen gemeinn\u00fctzigen Zweck (Verein oder juristische Person) das Vereinsverm\u00f6gen verwandt werden soll.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 19<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Den Organen des Vereins, allen Mitarbeiter:innen oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 20<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">&nbsp;<strong>Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Sollte eine der Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise rechtswidrig oder unwirksam sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt. In einem solchen Fall ist die Satzung vielmehr ihrem Sinne gem\u00e4\u00df zur Durchf\u00fchrung zu bringen. Beruht die Ung\u00fcltigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihrer Stelle das gesetzlich zul\u00e4ssige Ma\u00df.<br><\/li>\n\n\n\n<li>Die rechtswidrige oder unwirksame Bestimmung ist unverz\u00fcglich durch Beschluss der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu ersetzen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Bielefeld, den 20. Mai 2022<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Wirsingvereins Pr\u00e4ambel Der \u201eWirsingverein\u201c -Vereinigung der Besch\u00e4ftigten der Unternehmensgruppe Stadtwerke Bielefeld e.V.- wird nachfolgend, au\u00dfer im \u00a7 1, Verein genannt. \u00a7 1 Name, Sitz \u00a7 2 Gesch\u00e4ftsjahr Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.&nbsp; \u00a7 3 Zweck des Vereins \u00a7 4 Selbstlose T\u00e4tigkeit \u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft \u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft \u00a7 7 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-86","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wirsingverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/86","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wirsingverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wirsingverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wirsingverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wirsingverein.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=86"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/wirsingverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/86\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":92,"href":"https:\/\/wirsingverein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/86\/revisions\/92"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wirsingverein.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=86"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}